Allgemeine Geschäftsbedungen
von Wild Zone 51 UG (Haftungsbeschränkt)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Mietweise Überlassung der Sport- und Freizeitanlage “Wild Zone 51”/ Wild Zone 51 UG (Haftungsbeschränkt) (nachfolgend “Spielfeld”) sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen (nachfolgend “Leistungserbringung”) der Sport- und Freizeitanlage Wild Zone 51 (nachfolgend “Sport- und Freizeitanlage Wild Zone 51”) und dem Kunden (nachfolgend “Kunde”).
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn die Parteien dies schriftlich vereinbart haben.
2. Vertragsschluss
2.1. Angebote von Wild Zone 51 UG sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch Wild Zone 51 UG zustande.
2.2. Die Annahme des Antrages erfolgt vorbehaltlich der wirksamen Ticketbestellung durch den Kunden.
2.3. Buchungen des Kunden können nur erfolgen, wenn dieser das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist.
3. Untervermietung / Nutzungsart
Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Spielfeldes und den sich darauf befindlichen Räumlichkeiten zu Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Wild Zone 51 UG. Der Kunde verpflichtet sich, Wild Zone 51 UG unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsschluss darüber aufzuklären, ob die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange von Wild Zone 51 UG zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen oder Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Wild Zone 51 UG aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung von Wild Zone 51 UG. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat Wild Zone 51 UG das Recht, den gebuchten Termin abzusagen. In diesem Fall gilt Klausel V. 2. entsprechend (Zahlung des vereinbarten Entgelts).
4. Spielfeldbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
4.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die alleinige Bereitstellung des Spielfeldes, es sei denn, Wild Zone 51 UG in hat die alleinige Bereitstellung des gesamten Spielfeldes schriftlich bestätigt.
4.2. Soweit nicht anders mit dem Kunden vereinbart, steht das Spielfeld am Buchungstag von 10 Uhr bis 16.30 Uhr zur Verfügung (siehe aktuelle Öffnungszeiten). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
4.3. Das Spielfeld ist bis spätestens 16.30 Uhr Uhr zu räumen.
5. Leistungen / Preise / Zahlung/ Aufrechnung/ Pfandrecht
5.1. Wild Zone 51 UG ist verpflichtet, das vom Kunden gebuchte Spielfeld bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von Wild Zone 51 UG an Dritte.
5.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
5.4. Die Abrechnung erfolgt in der Währung EURO.
5.5. Die Preise können von Wild Zone 51 UG geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Teilnehmer, der Leistung von Wild Zone 51 UG oder der Aufenthaltsdauer wünscht und Wild Zone 51 UG dem zustimmt.
5.6. Rechnungen von Wild Zone 51 UG ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von zehn Tagen ab Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Wild Zone 51 UG berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Wild Zone 51 UG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden der eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
6. Rücktritt von Wild Zone 51 UG
6.1. Falls und soweit mit dem Kunden die Leistung von Vorauszahlungen vereinbart ist und der Kunde diese auch innerhalb einer von Wild Zone 51 UG gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht leistet, ist Wild Zone 51 UG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.2. Ferner ist Wild Zone 51 UG berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von Wild Zone 51 UG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (wie beispielsweise Unwetter, Streik oder Stromausfall); das Spielfeld unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks gebucht wird;
Wild Zone 51 UG begründet Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme des Spielfeldes oder der Leistungserbringungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Wild Zone 51 UG in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Wild Zone 51 UG zuzurechnen ist; der Kunde eine Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Spielfeldes sowie dessen Nutzung zu anderen als Spielzwecken ohne der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Wild Zone 51 UG vornimmt.
6.3. Bei berechtigtem Rücktritt von Wild Zone 51 UG entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
7. Technische Einrichtung und Anschlüsse für Veranstaltungen
7.1. Soweit Wild Zone 51 UG für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Wild Zone 51 UG von allen Ansprüchen Dritter aus der Beschaffung und Überlassung dieser Einrichtungen frei.
7.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von Wild Zone 51 UG bedarf dessen schriftlicher Einwilligung. Wild Zone 51 UG ist berechtigt, dafür eine pauschale Nutzungsgebühr in Rechnung zu stellen. Der Kunde haftet für durch die Verwendung seiner Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von Wild Zone 51 UG, soweit diese nicht in den Verantwortungsbereich von Wild Zone 51 UG fallen. Treten Beschädigungen an Sachen Dritter oder gegenüber Dritten auf, so haftet insoweit allein der Kunde hierfür und stellt der Kunde Wild Zone 51 UG von Ansprüchen Dritter frei.
7.3. Störungen an von Wild Zone 51 UG zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen wird Wild Zone 51 UG nach Möglichkeit sofort beseitigen. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit Wild Zone 51 UG diese Störungen nicht zu vertreten hat.
7.5. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle der von ihm arrangierten Musikdarbietung die entsprechenden Meldungen und Abrechnungen mit der GEMA vorzunehmen.
7.6. Die für eine Veranstaltung notwendigen behördlichen Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen.
8. Haftung, Dekorationsmaterial, Ausstellungsgegenstände bei Veranstaltungen
8.1. Anlieferungen von Material für eine Veranstaltung sind Wild Zone 51 UG 5 Werktage vor Anlieferung mitzuteilen, um eine Annahme und entsprechende Lagerung zu gewährleisten.
8.2. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten von Wild Zone 51 UG. Bei Paintball/Airsoft-Veranstaltungen darf nur 100 % biologisch abbaubare Munition verwendet werden. Wild Zone 51 UG übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Wild Zone 51 UG. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Freiheit oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
8.4. Die mitgeführten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände hat der Kunde nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Im Falle einer Verletzung der Pflicht nach S. 1, ist Wild Zone 51 UG berechtigt, die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vorzunehmen oder für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Raummiete zu berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
8.5. Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Plastik etc.), das vom Kunden angeliefert wird, muss vom Kunden nach der Veranstaltung selbst entsorgt oder wieder mitgenommen werden. Sollte der Kunde dem nicht nachkommen, kann Wild Zone 51 UG das Verpackungsmaterial auf Kosten des Kunden entsorgen.
8.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Gegenstände, die von Fremdfirmen gemietet und im Auftrag des Kunden auf das Gelände von Wild Zone 51 UG gebracht worden sind.
9. Haftung des Kunden für Schäden
9.1. Der Kunde haftet für alle Schäden an dem Spielfeld, den Gebäuden oder dem Inventar von Wild Zone 51 UG, die durch ihn, durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. – Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte verursacht werden.
9.2. Wild Zone 51 UG kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
10. Generelle Haftung von Wild Zone 51 UG; Verjährung
10.1. Die Haftung von Wild Zone 51 UG für eigenes Verschulden und das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ist gleich aus welchem Rechtsgrund, allerdings vorbehaltlich Ziffer 2 auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
10.2. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus Produkthaftung, einer von Wild Zone 51 UG übernommenen Garantie und solche aufgrund einer Lebens- Körper- oder Gesundheitsverletzung und einer Verletzung von so genannten Kardinal pflichten, also solchen Pflichten, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks unabdingbar ist und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann. Im letzten Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz der typischen, vorhersehbaren Durchschnittsschäden beschränkt.
10.3. Mitgeführte Gegenstände des Kunden befinden sich auf Gefahr des Kunden auf dem Gelände von Wild Zone 51 UG. Wild Zone 51 UG übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
10.4. Soweit der Kunden den Parkplatz von Wild Zone 51 UG gleich ob unentgeltlich oder gegen Entgelt nutzt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag im Sinne von §§ 688 ff. BGB zustande. Wild Zone 51 UG haftet nicht für Abhandenkommen oder Beschädigung des Fahrzeuges sowie von dessen Inhalt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10.5. Die Verjährung von Ansprüchen des Kunden richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11. Fundsachen
Zurückgelassene Sachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Wild Zone 51 UG bewahrt zurückgelassene Sachen 6 Monate auf. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände dem lokalen Fundbüro übergeben.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages über die Buchung des Spielfeldes oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Abweichend von Satz 1 sind auch formlos getroffene Änderungen und Ergänzungen wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne des § 305 b BGB sind.
12.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Falkenhagen (Mark), Brandenburg.
12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.4. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
12.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
